Freitag, 13. Januar 2017

Änderung Verordnung Prämienregionen

Die Grünliberalen anerkennen, dass ein Handlungsbedarf besteht. Wir begrüssen es daher ausdrücklich, dass die Prämienregionen angepasst werden sollen. Die Anpassung muss unseres Erachtens folgende Grundsätze beachten.

Für die Bildung der Prämienregionen müssen die effektiven Kostenunterschiede als Grundlage dienen. Höhere Kosten, die sich aus Sonderfaktoren wie „Standortgemeinde Alters- oder Pflegeheim“ ergeben, dürfen nicht zulasten der Versicherten in der Standortgemeinde berücksichtigt werden und sind herauszurechnen. Entsprechendes gilt beispielsweise in den Städten für Kosten, die nicht von den dortigen Versicherten, sondern von der Allgemeinheit verursacht werden.
Solidarität darf nur innerhalb eines Versichertenkollektivs zum Tragen kommen, das über ein vergleichbares Kostenniveau verfügt. Falsche Solidaritäten vermindern die Eigenverantwortung und stei-gern unweigerlich „Moral Hazard“-Konsum von Gesundheitsleistungen.
Die Anpassung soll – unter Vermeidung falscher Solidaritäten – die Zahl der Prämienregionen pro Kanton tendenziell reduzieren.

Die Vorlage widerspricht diesen Grundsätzen in verschiedenen Punkten. Zwar soll die Zahl der Prämienregionen in verschiedenen Kantonen reduziert werden. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb die Prämienregionen auf den Bezirken basieren sollen. Der im erläuternden Bericht erwähnte – und für uns äusserst überraschende – Umstand, dass das BAG die Versichertendaten seit 2015 offenbar nicht mehr nach Gemeinden, sondern nur noch nach Bezirken erhebt, darf die Ausgestaltung der Regelung nicht präjudizieren. Uns ist jeden-falls kein Entscheid des Parlaments bekannt, der diese eingeschränkte Auswertung ausdrücklich genehmigt hätte. Es ist daher zur gemeindebezogenen Datenerhebung zurückzukehren, nötigenfalls mittels Datenerhebung bei den Krankenkassen auf anonymisierter Basis. Der Hinweis auf Sonderfaktoren wie Alters- oder Pflegeheime kann nicht zur Begründung des gewählten Ansatzes dienen, können und müssen doch diese Faktoren bei der Ermittlung der effektiven Kostenunterschiede ohnehin herausgerechnet werden. Weiter ist zu bedenken, dass die Grenzen der Bezirke nicht selten auf historischen Zufälligkeiten beruhen und keinen Bezug zur Gesundheitspolitik haben.

Der erläuternde Bericht liefert auch sonst keine überzeugende Begründung für den in der Vorlage gewählten Ansatz. Die vorgeschlagenen Abgrenzungsparameter sind willkürlich oder zumindest nicht nachvollziehbar. Sie ergeben ein überdefiniertes System. Zudem führen sie zu einer Ungleichbehandlung kleiner Kantone gegenüber mittleren und grossen Kantonen, da für den Versichertenbestand unterschiedliche Mindestzahlen aufgestellt werden (200‘000 vs. 33‘333 vs. 66‘667).

Positiv zu vermerken ist, dass die Vorlage zu einer Entlastung der Versicherten in den Städten führt, da diese teilweise für Kosten aufkommen müssen, die von der Allgemeinheit verursacht werden. Wichtig ist aber auch, bei der Ausgestaltung der Prämienregionen darauf zu achten, dass die Prämien möglichst nur in jenen Gemeinden ansteigen, in denen die Kosten gestiegen sind oder mehr Leistungen bezogen wurden, als dem Prämien-modell zugrunde liegen. Denn sonst kommt es zu einer politisch nicht gewollten Solidarität. Dies würde die Eigenverantwortung schwächen und einen Anreiz für „Moral Hazard“-Konsum von Gesundheitsleistungen schaffen, was es gerade zu vermeiden gilt. Etwas anderes wäre denn auch in den vom Prämienanstieg betroffenen Gemeinden nicht vermittelbar.

Die Grünliberalen lehnen daher die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Anstelle eines Abstellens auf die Bezirke ist ein Ansatz zu prüfen, der auf funktionalen Räumen beruht, wie sie etwa in der Raumplanung bekannt sind. Dieser alternative Ansatz würde nicht nur die im erläuternden Bericht erwähnte Gefahr eines „unzusammenhängenden Mosaiks“ vermeiden, sondern wäre auch für die Versicherten besser nachvollziehbar und würde zu keiner falschen Solidarität zwischen Stadt und Land führen. Bei einem Abstellen auf funktionale Räume sollten zugleich kantonsübergreifende Prämienregionen geprüft werden.