Donnerstag, 27. Februar 2020

Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Die Grünliberalen anerkennen den Handlungsbedarf bei den Kaderlöhnen der Bundes- und bundesnahmen Unternehmen und Anstalten. Sie lehnen es aber ab, dass der Bundesrat oder der Gesetzgeber Maximallöhne festlegt. Das wäre zu starr und nicht sachgerecht. Stattdessen soll der Bundesrat Kriterien für die Vergütungen der Kader von Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmen und deren Beachtung durchsetzen. Die Vorlage ist entsprechend zu überarbeiten.

Die Löhne der Führungskräfte von Unternehmen und Anstalten des Bundes müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe und dem Arbeitsmarktumfeld stehen. Nur dann ist gewährleistet, dass die Kaderlöhne von der Bevölkerung akzeptiert werden, in deren Dienst die Unternehmen und Anstalten letztlich stehen. Damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt, dürfen die Kaderlöhne auch nicht die arbeitsmarktüblichen Löhne übersteigen. 

 

Die regemässige öffentliche Kritik an den obersten Löhnen einzelner Bundes- und bundesnaher Unternehmen zeigt, dass die heutigen Regeln nicht genügen. Die Grünliberalen anerkennen daher den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Regelung mit Maximallöhnen, die der Bundesrat bzw. bei den grossen Unternehmen (SBB, Post, Swisscom etc.) der Gesetzgeber festlegt, geht jedoch in die falsche Richtung und ist abzulehnen. Sie trägt weder den Unterschieden zwischen den Unternehmen Rechnung noch ist sie sachgerecht, da die Löhne heute bei den meisten Unternehmen und Anstalten unter dem vorgeschlagenen Maximallohn von jährlich 1 Mio. Franken liegen. 

 

Die Grünliberalen fordern stattdessen, dass der Bundesrat Kriterien für die Vergütungen (fixe und variable Lohnanteile sowie Nebenleistungen) der Kader von Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie bundesnahen Unternehmen und Anstalten bestimmt und deren Beachtung durchsetzt. So sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen.