Dienstag, 30. Oktober 2018

Energieförderungsverordnung, Energieverordnung und die Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Wir sind mit vielen Verordnungsanpassungen einverstanden. Wir begrüssen insbesondere eine höhere Flexibilität beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Ein spezielles Augenmerk ist dabei auf das Dreieck Mieter/-in – Produzent/-in – Energieversorgungsunternehmen zu legen.

Vor allem bei kleineren Anlagen (< 100 kVA) würden wir Erleichterungen im administrativen und messtechnischen Bereich begrüssen. Damit und mit der Möglichkeit zum Zusammenschluss für Eigenverbrauch werden Bau und Betrieb solcher Anlagen, typischerweise auf Mehrfamilienhäusern, attraktiver.

 

Wir erachten die gesetzlichen Bestimmungen generell als zu kompliziert und detailliert. Wir ersuchen den Bundesrat daher, nach einfacheren Lösungen zu suchen.