Donnerstag, 22. März 2018

Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren

Die Grünliberalen unterstützen das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die Umsetzung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen. Damit ermöglicht das Cassis-de-Dijon-Prinzip mehr Handel und Wettbewerb und ist somit ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz.

Es ist zu begrüssen, dass mit der vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse das Bewilligungsverfahren für Lebensmittel, die gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in Verkehr gebracht werden, durch ein einfacheres und digitales Meldeverfahren abgelöst wird.

 

Die heutige, papierbasierte Bewilligungspflicht erschwert und verteuert Importe durch unnötige Bürokratie. Die Einführung einer Meldepflicht vereinfacht das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und führt so zur Beseitigung eines Handelshemmnisses. Die öffentlich zugängliche Datenbank der Meldungen schafft den kantonalen Vollzugsbehörden und den Konsumentinnen und Konsumenten zudem die nötige Transparenz. Schliesslich ist es generell angezeigt, papierbasierte durch elektronische Behördenverfahren abzulösen.

 

Auch die Anpassung der Bestimmung des THG zu den Sprachanforderungen für Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung ist für die Grünliberalen unbestritten.