Donnerstag, 22. August 2019

Deklaration von Koscher- und Halalfleisch (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes)

Wir unterstützen die Vorlage, aus folgenden Gründen: In der Schweiz dürfen Wirbeltiere nur unter Betäubung getötet werden, was dem Tierschutz dient und richtig ist. Aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit darf jedoch Koscher- und Halalfleisch, d.h. Fleisch von rituell und ohne Betäubung geschlachteten Tieren, im Rahmen von Teilzollkontingenten in die Schweiz eingeführt werden, damit eine ausreichende Versorgung der jüdischen und islamischen Gemeinschaft sichergestellt ist. Gemäss geltendem Recht darf dieses Fleisch nur über die vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannten Verkaufsstellen vertrieben werden. In den Verkaufsstellen muss an gut sichtbarer Stelle der Hinweis „Koscher“ oder „Koscherfleisch“ bzw. „Halal“ oder „Halalfleisch“ angebracht sein.

Gegen diese Regelung wurde vorgebracht, dass Fleisch von anerkannten Verkaufsstellen in der Praxis auch ausserhalb der islamischen Gemeinschaft verkauft werde. Es ist dann nicht unbedingt als Halalfleisch erkennbar. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten frei entscheiden können, welche Art von Fleisch sie kaufen und konsumieren möchten, soll die Deklarationspflicht gemäss Vorentwurf erweitert werden: Koscher- und Halalfleisch soll künftig an allen Verkaufspunkten und auch in der Gastronomie als solche ersichtlich sein.

 

Wir begrüssen die erweiterte Deklarationspflicht, da sie der Transparenz dient und die Entscheidungsfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellt. Bei der späteren Konkretisierung der Deklarationspflicht in einer Verordnung des Bundesrates erwarten die Grünliberalen eine möglichst einfache und unbürokratische Regelung. Soweit möglich soll auf bestehende Deklarationen aufgebaut werden. Die jüdische und islamische Gemeinschaft sind bei der Erarbeitung der Verordnung frühzeitig einzubeziehen, damit eine praxistaugliche Lösung resultiert, die in den betroffenen Kreisen auf Akzeptanz stösst.

 

Im erläuternden Bericht (Ziff. 5.2) wird auf mögliche Konflikte der erweiterten Deklarationspflicht mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz hingewiesen, namentlich gegenüber dem WTO-Recht sowie dem bilateralen Agrarabkommen mit der EU. Die Grünliberalen erwarten, dass der Bund frühzeitig das Gespräch mit der WTO bzw. der EU sucht, um einen allfälligen Konflikt abzuwenden.