Mittwoch, 24. Februar 2021

Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)

Der Landwirtschaft kommt bei der nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion sowie bei der Erhaltung von Boden- und Umweltqualität, Biodiversität und Landschaft eine zentrale Rolle zu. Insbesondere der Einsatz von Pestiziden und Dünger muss gegenüber heute deutlich reduziert werden. Biologische Produktion, neue Anbaumethoden und die Digitalisierung können genauso wie Anpassungen beim Direktzahlungssystem einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Ein grosses Potential besteht auch bei der Züchtung neuer oder weiterentwickelter Pflanzensorten. Wenn Pflanzen gegen Schädlinge resistent sind, kann der Einsatz von Pestiziden massiv reduziert werden. Und wenn Pflanzen mehr Ertrag bringen, können Flächen geschont und Monokulturen reduziert werden.

Neben klassischer Züchtung hat in den letzten Jahren auch im Bereich der grünen Gentechnologie eine enorme Entwicklung stattgefunden. So konnten viele neue Genomdaten generiert werden, wie z.B. die Sequenzierung des gesamten Weizengenoms. Neue Formen der Präzisionsgentechnik sind mit der herkömmlichen Gentechnik unter Einbringung artfremder DNA nicht mehr vergleichbar.

 

Im Zentrum steht hier die GenSchere CRISPR/Cas, das sogenannte Genome Editing. Diese Genveränderungen sind nicht mehr von den zufällig auftretenden Mutationen zu unterscheiden, die ständig in Pflanzen stattfinden, oder beispielsweise in der Zucht herbeigeführt werden. Das heisst, man kann mit CRISPR/Cas gentechnisch veränderte Pflanzen produzieren, bei denen danach unmöglich feststellbar ist, ob die Veränderung gezielt herbeigeführt wurde oder zufällig aufgetreten ist. Daraus ergibt sich die Frage, ob eine Pflanze als gentechnisch verändert gelten soll, wenn keine artfremde DNA eingebracht wurde, also wenn keine Unterscheidung von einer natürlichen Mutation möglich ist.

 

Die heutige Regulierung im Gentechnikgesetz trägt der wissenschaftlichen Entwicklung nicht Rechnung. So ist die Mutagenese, bei der Mutationen im Erbgut durch den Einsatz von Chemikalien, UV-Licht oder radioaktiver Strahlung herbeigeführt wird, beispielsweise seit vielen Jahren zugelassen und weit verbreitet. Das deutlich zielgerichtetere Genome Editing (CRISPR/Cas-Verfahren) fällt hingegen unter das Moratorium. Dieser unbefriedigende Zustand soll nun für vier weitere Jahre zementiert werden, obwohl in der Wissenschaft weitestgehend ein Konsens darüber besteht, dass bei Pflanzen hinsichtlich der Risiken kein Unterschied besteht, ob diese durch heute zugelassene und weit verbreitete Formen der Zucht oder aber durch Genome Editing erfolgt. Entscheidend sind vielmehr die Eigenschaften der gezüchteten Pflanze und deren Einfluss auf die Umwelt. 

 

Die Grünliberalen fordern eine differenziertere Betrachtung der Gentechnologie in der Landwirtschaft. Sie unterstützen eine Verlängerung des Moratoriums für klassische Formen der Gentechnologie, bei denen artfremde DNA in das Erbgut von Pflanzen eingeführt wird. Die Grünliberalen beantragen hingegen, dass neue Methoden des Genome Editing wie CRISPR/Cas nicht mehr dem Gentech-Moratorium unterstellt, sondern separat reguliert werden.

 

Einerseits ist diese Differenzierung wissenschaftlich angezeigt, andererseits haben neue Methoden des Genome Editing wie CRISPR/Cas bei der Ernährungssicherheit, der Ressourceneffizienz aber auch bei der Reduktion des Pestizideinsatzes ein relevantes Potential für die Zukunft. Entsprechend soll hierzu ein separates Zulassungsverfahren etabliert werden. Wobei die Risikoanalyse nicht auf die gewählte Züchtungsmethode, sondern Entlang der Eigenschaften der Pflanze, der Anwendung in der Landwirtschaft, deren Folgen für die Ökosysteme sowie die Umwelt erfolgen soll.