Mittwoch, 22. Mai 2019

Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung

Für die Zukunft der Schweiz ist von herausragender Bedeutung, dass sie ihre führende Rolle in den Bereichen Bildung, Forschung, und Innovation erhalten und ihre Position als international anerkannter und wettbewerbsfähiger Denk- und Werkplatz stärken kann. Die langfristige Sicherung und Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Wir begrüssen daher, dass die bestehenden Förderinstrumente des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung flexibler und kohärenter ausgestaltet werden, und sind mit der Vorlage einverstanden. Konkret soll die Verknüpfung mit der Beteiligung an den europäischen Bildungsprogrammen aufgelöst werden. Im Gegenzug wird die Möglichkeit eigener Förderprogramme der Schweiz als eigenständige Massnahme im Gesetz verankert. 

 

Für uns steht das Ziel – die Gewährleistung der internationalen Mobilität – im Vordergrund und nicht die dafür verwendeten Instrumente. Was die Mobilität in Europa betrifft, fordern wir den Bundesrat daher auf, diese mittels Beteiligung am EU-Programm ERASMUS+ bzw. dessen Nachfolgeprogramm oder mit Hilfe anderer geeigneter Instrumente sicherzustellen.