Dienstag, 19. März 2019

Aufhebung der Industriezölle

Wir begrüssen, dass die Schweiz sämtliche Zölle auf Industrieprodukten einseitig aufhebt und ihre Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht. Wir versprechen sich davon positive Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft. Der Zollabbau verbilligt den Import von Konsumgütern sowie von Vorleistungsprodukten für die Unternehmen und wirkt dadurch gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“. Zudem wird für die Unternehmen die administrative Belastung gesenkt, da keine Ursprungszeugnisse zur zollfreien Einfuhr mehr erforderlich sind. Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur verringert den Aufwand für die Importeure, da das Ermitteln der korrekten Tarifnummer erleichtert wird.

Wir setzen sich für eine liberale Wirtschaftsordnung ein. Das Unternehmertum muss mit guten Rahmenbedingungen gefördert und nicht durch Bürokratie unnötig eingeschränkt werden. Ein wichtiges Element ist dabei der Freihandel. Wir begrüssen eine intensive wirtschaftliche Zusammenarbeit und eine verantwortungsvolle Handelspolitik der Schweiz. Handel ist für die weltoffene, exportorientierte Schweiz zentral und fördert überdies Frieden und Wohlstand weltweit, sofern das Handelssystem auf Fairness beruht und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. 

 

Der Bundesrat geht aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen, die durch die Aufhebung der Industriezölle zu erwarten sind, gesamthaft von Mindereinnahmen für den Bund von jährlich rund 410 Mio. Franken aus (Erläuternder Bericht, Ziff. 4.1.1.4, basierend auf den Zolleinnahmen von 2016). Das ist angesichts des strukturellen Überschusses im Bundeshaushalt (gemäss Finanzplan knapp 1 Mia. Franken im Jahr 2022) akzeptabel und den positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft gegenüberzustellen. So werden die Textilindustrie und die Importeure von Bekleidung besonders stark von der Aufhebung der Industriezölle profitieren, da gut die Hälfte der wegfallenden Zölle auf sie entfällt. Hinzu kommen die erwähnten administrativen Erleichterungen für importierende Unternehmen, die im erläuternden Bericht auf jährlich 100 Mio. Franken geschätzt werden, sowie indirekte Effekte auf die Volkswirtschaft (u.a. tiefere Einstandspreise für importierte Güter). 

 

Aus handelspolitischer Sicht stellt sich die Frage, ob die einseitige Aufhebung der Industriezölle das Aushandeln neuer Freihandelsabkommen erschweren könnte, da dadurch Verhandlungsmasse verloren geht. Unter Berücksichtigung der jüngsten Verhandlungen und verschiedener Studien ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass dieser Verlust von geringer Bedeutung ist (Erläuternder Bericht, Ziff. 4.1.2). Auch wird im Bericht darauf hingewiesen, dass Hong Kong und Singapur seit längerer Zeit keine Zölle auf Industrieprodukte erheben und dass auch andere Länder diese ganz oder teilweise einseitig aufgehoben haben. Alle untersuchten Länder (Kanada, Neuseeland und Norwegen) konnten auch nach der Aufhebung neue Freihandelsabkommen abschliessen. Für uns spricht daher auch aus handelspolitischer Sicht nichts gegen die einseitige Aufhebung der Industriezölle.