Dienstag, 5. September 2017

Änderungen im Bereich Steuerung der Zuwanderung

Die Grünliberalen haben sich stets für eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) auf Gesetzesstufe eingesetzt, die mit den bilateralen Verträgen mit der EU kompatibel ist und der Wirtschaft keine unnötige Bürokratie aufbürdet. So konnte namentlich die Einführung einer Anhörungs- und Begründungspflicht gegenüber stellensuchenden Personen verhindert werden. Auch bei der Konkretisierung der Gesetzesänderungen auf Verordnungsstufe ist konsequent darauf zu achten, dass der Wirtschaft – insbesondere den KMU – keine unnötigen administrativen Bürden auferlegt werden.

Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV). Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA), der Arbeitsvermittlungsverord-nung (AVV), der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) sowie der Verordnung über das Gewerbe der ReisendenDie Grünliberalen teilen das Ziel des Bundesrates, das System der öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht zu überlasten und die bestehende, ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nicht zu gefährden. Daher setzt die Einführung der Stellenmeldepflicht voraus, dass die Mitarbeitenden der öffentlichen Arbeitsvermittlung für die neuen Aufgaben im Vorfeld ausreichend geschult werden. Weiter muss bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung eine Informatiklösung einsatzbereit sein, die eine möglichst automatisierte und rasche Abwicklung der gegenseitigen Meldungen erlaubt. Die entsprechenden Bestimmungen sollten erst dann in Kraft treten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Nötigenfalls ist ein Inkrafttreten nach dem 1. Januar 2018 in Kauf zu nehmen, auch wenn es aus Respekt vor dem Volksentscheid zur Masseneinwanderungsinitiative weiterhin das Ziel sein muss, die Vorlage so rasch wie möglich in Kraft zu setzen.