Donnerstag, 20. September 2018

Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Die Grünliberalen setzen sich für einen international erfolgreichen Finanzplatz Schweiz ein. Politische Stabilität, eine gute Infrastruktur und ein hohes Bildungsniveau sind die Eckpfeiler dafür. Der Finanzplatz Schweiz soll ausschliesslich mit versteuerten Geldern operieren. Damit für die Schweiz keine Marktnachteile entstehen, setzen sich die Grünliberalen für effiziente internationale Regulierungsstandards ein.

Vorliegend geht es um eine bessere Einhaltung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF). Diese bilden den internationalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung. Der vierte Länderbericht der FATF zur Schweiz, der im Dezember 2016 veröffentlicht wurde, hat zwar die insgesamt gute Qualität der Massnahmen in der Schweiz anerkannt. Bei 9 der 40 FATF-Empfehlungen wurde aber die technische Konformität als ungenügend bewertet. Die FATF erwartet laut dem Erläuternden Bericht (S. 7), dass bis Februar 2020 ein Grossteil der festgestellten Mängel behoben ist.

 

Die Grünliberalen begrüssen, dass die technische Konformität mit den FATF-Empfehlungen verbessert werden soll. Für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz ist es unabdingbar, dass die international anerkannten Standards eingehalten werden. Das Ziel muss sein, dass die Schweiz den Folgeprozess zum vierten Länderbericht der FATF erfolgreich abschliesst. Sanktionen durch die OECD, G20, EU oder andere internationale Akteure sind zu verhindern. Bei der Umsetzung ist aber darauf zu achten, dass sich diese auf das Notwendige beschränkt, damit die Regulierungsdichte nicht ohne Not erhöht wird und die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes gewahrt bleibt. Es ist daher jeweils das mildeste Mittel zu wählen, das zur Einhaltung der Empfehlungen führt.

 

Die Grünliberalen stellen zugleich mit Besorgnis fest, dass die Gesetzgebung im Bereich der Finanzmarktregulierung und der Geldwäschereibekämpfung in immer kürzeren Abständen angepasst wird. Selbst für Fachpersonen ist es anspruchsvoll, den Überblick über die vielen Gesetzes- und Verordnungsänderungen zu bewahren, was durch parallele Revisionen der gleichen Regelungsgegenstände noch verschärft wird. Diese hohe Kadenz birgt die Gefahr handwerklicher Fehler und unbedachter Folgen. So ist beispielsweise das Verhältnis zwischen den hier vorgeschlagenen Pflichten für Beraterinnen und Berater im Zusammenhang mit Trusts und den Bestimmungen zu Trustees im neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unklar. Hinzu kommt, dass mit der neuen Kategorie der Beraterinnen und Berater das GwG generell (noch) komplexer und schwieriger handhabbar sein wird, nicht zuletzt wegen den Abgrenzungs- und sonstigen Fragen, die sich mit jeder weiteren Kategorie ergeben.

 

Die Grünliberalen fordern daher, dass vor der Gesetzesanpassung eine Gesamtschau aller geltenden und bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft getretenen Regelungen zum Thema Geldwäscherei durchgeführt wird (Bundesgesetze, Verordnungen des Bundesrates und der FINMA usw.). Dabei sollen Doppelspurigkeiten, Widersprüche und Inkonsistenzen identifiziert und beseitigt werden. Weiter ist zu prüfen, ob nicht die Nachteile einer immer differenzierteren Regulierung im GwG (Komplexität, Abgrenzungsschwierigkeiten) deren Vorteile (Sachgerechtigkeit, Verhältnismässigkeit) zunehmend überwiegen. Dabei sind gezielt Vereinfachungen anzustreben. So stellt sich für die Grünliberalen die Frage, ob es im Ergebnis nicht einfacher und wirksamer wäre, gewisse weitere Personengruppen als Finanzintermediäre zu behandeln, anstatt immer neue Kategorien zu schaffen.

 

Die Grünliberalen begrüssen, dass mit der Vorlage die technische Konformität mit den FATF-Empfehlungen verbessert werden soll. Das Ziel muss sein, dass die Schweiz den Folgeprozess zum vierten Länderbericht der FATF erfolgreich abschliesst.

 

Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass sich diese auf das Notwendige beschränkt, damit die Regulierungsdichte nicht ohne Not erhöht wird und die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes gewahrt bleibt. Vor der Gesetzesanpassung ist eine Gesamtschau der relevanten Regulierungen durchzuführen, um Doppelspurigkeiten, Widersprüche und Inkonsistenzen zu identifizieren und zu beseitigen. Weiter ist zu prüfen, ob die Regeln nicht generell vereinfacht statt immer weiter ausdifferenziert werden können.