Mittwoch, 9. März 2022

Konsultation zur Anwendung des Schutzstatus S (Ukraine)

Die Grünliberalen begrüssen, dass der Bundesrat den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine anwenden will. Ziel muss sein, den Geflüchteten unbürokratisch Schutz zu gewähren und dies völkerrechtskonform und möglichst kongruent mit der EU-Richtlinie.

Aus grünliberaler Sicht ist es essenziell, dass bei der Anwendung des Schutzstatus S folgende Punkte besonders berücksichtigt und allfällige Anpassungen der Verordnung vorgenommen werden:

 

Die Situation in der Ukraine ist sehr unübersichtlich und die Entwicklung des Krieges unvorhersehbar. Angesichts dieser Unsicherheit ist es essenziell, dass das Asylwesen den Geflüchteten auch mittel- und langfristig Unterstützung bietet. Wir begrüssen, dass die Schutzbedürftigen nach fünf Jahren, falls der Bundesrat den vorübergehenden Schutzstatus noch nicht aufgehoben hat, eine Aufenthaltsbewilligung bekommen.

 

Aus unserer Sicht berücksichtigt der vorliegende Vorschlag zur Anwendung des Schutzstatus S jedoch nicht ausreichend die Möglichkeit, dass der Konflikt sich noch lange Zeit hinauszieht und die Schweiz den Geflüchteten noch lange Schutz bieten muss. Es ist wesentlich, dass die Schweiz den Schutzbedürftigen berufliche und soziale Perspektiven bietet und auch vorbereitet ist für längere Aufenthaltszeiten.

 

In diesem Kontext bedauern wir ausdrücklich, dass der Bund keine Integrationsleistungen für Personen mit Schutzstatus S vorsieht. Wie bereits erwähnt, ist die Entwicklung des Ukrainekonflikts unbekannt. Der Krieg könnte sich noch lange hinziehen. In diesem Kontext erscheint uns der Entscheid nicht in die Integration von Schutzbedürftigen zu investieren voreilig.

 

Weiter erscheint es uns zentral, dass für Geflüchtete die Möglichkeit besteht ihren Aufenthaltsstatus zu regularisieren. Derzeit besteht mit Schutzstatus S keine Möglichkeit, ein reguläres Asylgesuch zu stellen. Geflüchtete, die ihren Aufenthaltsstatus regularisieren möchten, sollen die Möglichkeit haben ein reguläres Asylgesuch zu stellen.

 

Zuletzt möchten wir unterstreichen, wie wichtig es ist den Geflüchteten möglichst entgegenzukommen bei der Auswahl des Aufenthaltsorts. Die Zuteilung der Geflüchteten sollte nicht ausschliesslich nach dem üblichen kantonalen Kontingent vorgenommen werden, sondern u.a. auch familiäre Bindungen berücksichtigen.