Dienstag, 8. Januar 2013

Das „Obligatorische“ ist weder zeit- noch bedarfsgerecht und kostet Bund, Kantone und Gemeinden Millionen

Die Grünliberalen bedauern, dass die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats ihren Vorstoss zur Abschaffung der ausserdienstlichen Schiesspflicht zur Ablehnung empfiehlt. Das Obligatorische ist heute militärisch nicht mehr notwendig und deshalb zu einer indirekten Subventionierung der Schützenvereine geworden, was aus Sicht der Grünliberalen keine Staatsaufgabe ist. Weiter könnte mit der Abschaffung des Obligatorischen die Lagerung der persönlichen Armeewaffen im Zeughaus zum Standard gemacht und so die Sicherheit der Bevölkerung erhöht werden. Für engagierte Schützen soll die Waffe auf Antrag aber weiterhin nach Haus gegeben werden.

Mit einer parlamentarischen Initiative wollen die Grünliberalen die ausserdienstliches Schiesspflicht, das sogenannte „Obligatorisch“, aufheben. Stattdessen soll die Armee dazu verpflichtet werden, die persönlichen Waffen der Armeeangehörigen am Ende eines Dienstes oder Kurses zwecks Lagerung im Zeughaus einzusammeln. Ausnahmen für engagierte Schützen sollen aber weiterhin möglich sein. Eine Mehrheit der zuständigen Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats lehnt diesen Vorstoss leider ab.

 

Die ausserdienstliche Schiesspflicht ist militärisch nicht mehr notwendig

Aufgrund der veränderten Bedrohungslage und der heute jährlich zu absolvierenden Wiederholungskurse (WK) macht das „Obligatorische“ aus militärischer Sicht keinen Sinn mehr. Die Schiessausbildung kann zu Beginn des jährlichen WK besser und effizienter durchgeführt werden. Die heutige Regelung bringt auch finanzielle Nachteile mit sich. So kostet sie gemäss aktuellem Budget den Bund rund 9,5 Millionen Franken pro Jahr, dazu kommen Kosten für Gemeinden und Kantone welche bspw. für die Sanierung der Schiessstände und die Aufgebote zu Nachschiesskursen anfallen. Da kein militärischer Nutzen mehr besteht, ist die ausserdienstliche Schiesspflicht heute primär zu einer indirekten Subventionierung der Schützenvereine geworden, was aus Sicht der Grünliberalen keine Staatsaufgabe ist.

 

Lagerung der Waffe im Zeughaus als Standard

Mit der Aufhebung der ausserdienstlichen Schiesspflicht entfällt ausserdem der letzte Grund, weshalb die persönliche Waffe am Ende eines Dienstes oder Kurses standardmässig mit nach Hause gegeben werden soll. Durch die mit der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Anpassungen wird die Lagerung der persönlichen Armeewaffen im Zeughaus zum Standard, was die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Da die persönliche Waffe auf Antrag weiterhin mit nach Hause gegeben werden kann, besteht aber keine Einschränkung für engagierte Schützen. Die Grünliberalen werden sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat diese Argumente anerkennt und der parlamentarischen Initiative zustimmt.