Freitag, 15. Mai 2015

Revision des Raumplanungsgesetzes: Wichtige Reformen für den Schutz von Landschaft und Fruchtfolgeflächen

Die Grünliberalen unterstützen die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Es ist sowohl im Interesse des Landschaftsschutzes wie auch der Landwirtschaft, dass klare und stringente Regelungen für Einzonungen und für den Bereich ausserhalb der Bauzonen bestehen. Die Grünliberalen begrüssen insbesondere den verstärkten Schutz der Fruchtfolgeflächen und die Verschiebung des Vollzugs der baupolizeilichen Vorschriften auf die kantonale Ebene. Die Beseitigungspflicht für nicht mehr zonenkonform genutzte Bauten ist im Sinne der Offenhaltung der Landschaft zwingend. Diese muss auch für bestehende grossvolumige Ökonomiebauten angewandt werden, sofern diese den in der Bewilligung angestrebten Zweck sowie eine aktuelle landwirtschaftliche Nutzung verloren haben. Weiter unterstützen die Grünliberalen sowohl die Verankerung der Biodiversitäts-Förderung im Gesetz wie auch den neuen Planungsgrundsatz „Optimierung vor Neubau“ im Bereich Verkehr. Verbesserungspotential sehen die Grünliberalen aber bei der hohen Regelungsdichte, welche mit dem vorliegenden Entwurf nicht massgeblich vereinfacht werden konnte.