Mittwoch, 15. Juni 2022

BVG Reform: lieber spät als gar nicht

Es ist ein Armutszeugnis, dass das Parlament bisher nicht in der Lage war, eine mehrheitsfähige Reform des BVG zu erarbeiten. Die Grünliberalen nehmen den heutigen Rückweisungsbeschluss des Ständerats mit Enttäuschung zur Kenntnis. Die Reform der Altersvorsorge ist eine der grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer, insbesondere der jüngeren Generationen. «Der Ständerat wollte es nicht den Nationalrätinnen überlassen, die Kohlen aus dem Feuer zu holen. Er muss jetzt seine Fähigkeit als Brückenbauer und Kompromissschmied beweisen, um bei der Altersvorsorge aus dem Reformstau zu kommen.», unterstreicht GLP-Nationalrätin Melanie Mettler.

Die Grünliberalen wollen das Dreisäulensystem für die nächsten Generationen bewahren. Deshalb ist eine Reform von AHV und BVG seit langem notwendig. Eine parallele Behandlung beider Reformvorlagen wäre notwendig gewesen, um eine umfassende Beurteilung und Meinungsbildung der Bevölkerung zu ermöglichen. Die Grünliberalen hatten sich deshalb für eine Koppelung der beiden Vorlagen eingesetzt, was vom Parlament abgelehnt wurde. Mit dem heutigen Entscheid des Ständerats wird eine Volksabstimmung zur beruflichen Vorsorge nach einem voraussichtlichen Referendum in dieser Legislatur unwahrscheinlich. Das wird dem dringenden Reformbedarf und den hohen Kosten des Reformstaus nicht gerecht.

 

Berufliche Vorsorge an die heutigen Realitäten anpassen
Die Grünliberalen stehen für eine Reform des BVG ein und verfolgen dabei zwei strukturelle Hauptanliegen: die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden reduzieren sowie die Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen verbessern, was hauptsächlich Frauen betrifft. Die Reform soll die Finanzierbarkeit der beruflichen Vorsorge nachhaltig sichern. Die Senkung des Koordinationsabzugs sowie des Umwandlungssatzes sind wichtige Schritte für eine gerechtere und nachhaltig finanzierbare Altersvorsorge.

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Politik und Gesellschaft sind in der Pflicht, die Reformfähigkeit dieses zentralen Sozialwerks zu beweisen, um das Vertrauen in die sozialen Grundlagen und die Altersvorsorge zu erhalten. Dafür muss das Parlament der Stimmbevölkerung ein Gesetz vorlegen, das die Interessen von Versicherten und Beitragszahlenden aktueller und künftiger Generationen gleichermassen berücksichtigt.

 

Eine Kompensation der Übergangsjahrgänge, die zu einem grossen Teil den Reformstau finanziert haben, erachten die Grünliberalen grundsätzlich als angemessen. Die Grünliberalen setzen sich aber für eine zeitliche Begrenzung des Finanzierungsmechanismus ein, für eine deutliche Reduktion des Finanzierungsbedarfs durch dynamische Schwellen sowie eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Rentenzuschlags, ohne die tiefen Renten (insbesondere von Frauen) von der Kompensation auszuschliessen.

 

Unsere Anliegen (Finanzierbarkeit, Gerechtigkeit, etc.) sind breit getragen. Der Ständerat hat jetzt nochmals die Möglichkeit seine Fähigkeit als Brückenbauer und Mehrheitsschaffende Kammer zu beweisen.