Mittwoch, 17. Oktober 2018

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Wir erachten den vorliegenden Vorentwurf zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) des Bundesrates grundsätzlich als guten Lösungsansatz für die Stabilisierung der AHV und unterstützen diesen unter Vorbehalt der nachstehenden Bemerkungen. Die AHV 21 ist jedoch nur ein erster zaghafter Reformschritt der von einem parallelen, aber gleichzeitigen Reformschritt in der beruflichen Vorsorge (BVG 21) begleitet werden muss. Dabei müssen unter anderem der Mindestumwandlungssatz gesenkt (mit Kompensationsmassnahmen innerhalb der zweiten Säule) und der Koordinationsabzug abgeschafft oder linear ausgestaltet werden. Sobald diese beiden Schritte unter Dach sind, muss unverzüglich der zweite Reformschritt für AHV und BVG in Angriff genommen werden.

Die Reform AHV 21 muss generationenverträglich finanziert werden. Die Angleichung des Rentenalters der Frauen an das der Männer ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Ausgleichmassnahmen sollen gezielt, bedarfsgerecht und befristet erfolgen und dabei auf erwerbstätige Personen fokussieren, welche vom Systemfehler des Koordinationsabzuges benachteiligt wurden (betrifft primär Frauen). Die Flexibilisierung des Rentenbezugs soll ausgeweitet werden, namentlich auch die Möglichkeit, die AHV-Rente abgestuft vorzubeziehen respektive aufzuschieben. Der Rentenbezug und die Beendigung der Erwerbstätigkeit sollen bewusst entkoppelt werden. Dabei sollen Anreize gesetzt werden, auch über das Referenzrentenalter (Referenzalter für den Bezug der Rente) hinaus weiterhin erwerbstätig zu sein, unabhängig zwar davon, ob bereits eine Rente oder Teilrente bezogen wird. Wir unterstützen eine Zusatzfinanzierung zur Stabilisierung der AHV im Rahmen von AHV 21 durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 – 0,8%. Weiter soll der gesamte Ertrag aus dem MwSt-Demographieprozent der AHV zugute kommen. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, um die AHV langfristig zu sanieren, sind leistungs- (Stichwort Rentenalter) und einnahmenseitig weitere Massnahmen notwendig.

 

Wir wollen eine langfristig finanzierbare Altersvorsorge, die das heutige Rentenniveau sichert. Nebst der eigentlichen Stellungnahme zum Vorentwurf unterbreiten wir ihren alternativen Vorschlag zur Stabilisierung der AHV. Dieser geht von einem Referenzrentenalter 66 für Frauen und Männer aus, wobei die Erhöhung und Angleichung über sechs Jahre erfolgt und deshalb auf Ausgleichmassnahmen verzichtet werden kann.

 

Bei dieser Gelegenheit erinnern wir daran, dass sie die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit einer AHV-Revision «STAF» klar ablehnen. Mit dieser Verknüpfung wird die AHV 21 gefährdet und eine Nicht-Reform vorweggenommen. Die notwendigen strukturellen Anpassungen im Rahmen von AHV 21 würden es bei einer Annahme von «STAF» schwerer haben eine Mehrheit zu erreichen, da kein Reformwille mehr vorhanden sein würde.