Mittwoch, 18. August 2021

Stellungnahme zur Einführung einer Regulierungsbremse sowie zum Unternehmensentlastungsgesetz

Die Grünliberalen stehen für einen starken aber schlanken Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert, auf Eigenverantwortung basiert und seine Dienstleistungen wie ein modernes Unternehmen organisiert. Der Staat soll das Unternehmertum mit guten Rahmenbedingungen unterstützen und nicht durch Bürokratie unnötig einschränken. Dafür braucht es unter anderem einen durchgängig elektronischen Behördenverkehr, der für die Unternehmen und die Einwohnerinnen und Einwohner einfach und unkompliziert ist.

Die Grünliberalen begrüssen daher den Vorentwurf zum Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) und damit die Verankerung von Grundsätzen für eine gute Regulierung, die zu effizienteren und administrativ schlankeren Regulierungen führen. Auch ist es richtig, dass für neue Regulierungen möglichst genaue Schätzungen zu den Regulierungskosten erhoben werden. Ebenso wird die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine zentrale elektronische Plattform als Zugang für Unternehmen zu Behördenleistungen unterstützt. Diese ist laufend über alle staatlichen Ebenen hinweg auszubauen. Die Grünliberalen betonen, dass das Ausweisen der Regulierungskosten eine wichtige Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren ist, aber nicht die einzige: Den Kosten ist stets auch der Nutzen gegenüberzustellen, namentlich für die Gesellschaft und Umwelt, aber auch für die Volkswirtschaft insgesamt.

 

Demgegenüber lehnen die Grünliberalen die Einführung der Regulierungsbremse ab. Gemäss Vorentwurf sollen Vorlagen, die entweder bei mehr als 10'000 Unternehmen zu höheren Regulierungskosten oder zu gesamthaften Regulierungskosten bei sämtlichen Unternehmen von mehr als 100 Mio. Franken (betrachtet über 10 Jahre) führen, in den Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte jeweils einem qualifizierten Mehr im Sinne der «Mehrheit der Mitglieder der beiden Räte» unterstellt werden. Ein solches besonderes Quorum bei den Schlussabstimmungen wäre ein Novum und würde die politischen Blockaden, an denen die Schweiz viel zu oft leidet, noch verschlimmern. Es ist staatspolitisch verfehlt, hier noch mehr Hürden zu schaffen. Mit dem geltenden Verfahren mit Vernehmlassung und parlamentarischer Beratung ist bereits ausreichend sichergestellt, dass die Regulierungskosten in die Gesamtbeurteilung von Vorlagen einfliessen; zudem besteht in der Regel die Möglichkeit eines Referendums. Ein praktischer Nutzen einer solchen Regulierungsbremse ist im Übrigen nicht ersichtlich, wäre doch nur bei 3 Abstimmungen von insgesamt 635 untersuchten Fällen (Zeitraum 2014-2019) das qualifizierte Mehr nicht erreicht worden (erläuternder Bericht, Ziff. 5). Wenn man an der Idee eines besonderen Quorums für die Schlussabstimmungen dennoch festhalten möchte, wären andere politische Anliegen mindestens so wichtig und müssten ebenfalls im Katalog berücksichtigt werden. Zu nennen sind insbesondere die Beachtung der Generationengerechtigkeit und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.