Dienstag, 29. August 2017

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. 2. Etappe

Die Siedlungsfläche in der Schweiz entwickelt sich nicht nachhaltig. Sie nimmt jedes Jahr ca. 28 km2 zu, und fast ein Viertel des Gebäudeareals und 38 Prozent aller Siedlungsflächen liegen ausserhalb der Bauzonen. In den Jahren 2001 bis 2015 entstanden jährlich im Durchschnitt ausserhalb der Bauzonen mehr als 500 neue Gebäude mit Wohnnutzung, wobei in den letzten Jahren eine deutliche Beschleunigung stattfand.

 

Seit 1998 hat das RPG bzw. die RPV im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen mehrmals Änderungen erfahren, welche die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen ausgedehnt oder die Ausnahmebestimmungen erweitert haben, was jedes Mal neue Möglichkeiten des Bauens ausserhalb der Bauzonen geschaffen hat. Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet als grundlegendes, bewährtes und anerkanntes Prinzip der schweizerischen Raumplanung wird dadurch immer stärker unterhöhlt. Zudem wurde das Regelwerk mit jeder punktuellen Änderung komplexer und unübersichtlicher. Im Parlament sind zahlreiche Vorstösse hängig oder überwiesen, die weitere punktuelle Lockerungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen bezwecken. Die strikte Trennung von Bau- und Nicht-Bauzone darf nicht weiter aufgeweicht werden, und die Anzahl von Gebäuden und Anlagen ausserhalb der Bauzonen ist zu reduzieren. Bund, Kantone und Gemeinden müssen in Bereichen mit funktional-räumlichen Verflechtungen dringend grenzüberschreitend zusammenar-beiten. Auch um das in der Strategie Biodiversität festgeschriebene strategische Ziel ‘Schaffung einer ökologischen Infrastruktur’ umzusetzen, ist die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Gemeinden dringend zu fördern.