Mittwoch, 16. Februar 2022

Teilrevision des Umweltschutzgesetzes («Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»)

Die Grünliberalen haben sich in der UREK-N an der Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» aktiv beteiligt und begrüssen die von der Kommission beantragte Teilrevision des Umweltschutzgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf kann der Grundstein für eine neue Wirtschaft gelegt werden: die Kreislaufwirtschaft. Diese Wirtschaft kommt allen zugute. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Schweiz von der Abfallverbrennung zur Abfallvermeidung und -verwertung übergeht und hierbei eine Priorisierung entlang der folgenden Reihenfolge vornimmt: 1. Vermeidung 2. Wiederverwendung 3. Wiederverwertung 4. Materielle und energetische Verwertung 5. Energetische Verwertung

Vor diesem Hintergrund sind wir überrascht über die Aussage im Bericht «Langfristige Klimastrategie der Schweiz» auf S. 54, dass zu den unvermeidbaren CO2-Emissionen im Jahr 2050 auch die Emissionen aus der Kehrichtverbrennung gehören sollen. Diese Aussage wird auch in der Antwort des Bundesrats auf Frage 3 der Interpellation 21.3982 wiederholt. Während die Wirtschaft bei der Verwertung von Abfällen sehr aktiv ist, und alles unternommen wird, um zu versuchen, die Markteinführung von Produkten zu verhindern, deren Verwendung angesichts der Umweltschäden nicht gerechtfertigt ist, geht der Bundesrat nach wie vor davon aus, auch 2050 noch Abfälle in Anlagen zu verbrennen, die nicht das Material und teilweise nicht einmal die Energie verwerten. Die Grünliberalen sind aber überzeugt: Mit einem kohärenten Ansatz, der auf die Stärkung des Verursacherprinzips setzt, können wir bis 2040 auch in der Abfallwirtschaft das Netto-Null-Ziel erreichen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des Treibhausgasausstosses leisten.