Montag, 16. Januar 2017

Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb

Die Grünliberalen bekennen sich zum Freihandel und zu einer verantwortungsvollen Handelspolitik der Schweiz. Wir stehen zudem ein für eine ökologisch nachhaltige, unternehmerische und multifunktionale Landwirtschaft. Dabei orientieren wir uns unter anderem an den folgenden Grundsätzen.

Die von der Landwirtschaft produzierten Güter werden auf dem Markt abgegolten. Die Akteure entlang der Wertschöpfungskette einigen sich bezüglich Mengen, Preisen und Qualitäten grundsätzlich selber – der Staat greift nicht ein oder nimmt nur subsidiär Einfluss, wo öffentliche Interessen betroffen sind (z.B. Gesundheit, Tierwohl, Biodiversität).

Die landwirtschaftliche Produktion ist im geöffneten Markt wettbewerbsfähig. Dazu braucht es unter anderem möglichst unverzerrte Marktpreise und den Abbau von Handelsbarrieren.

Der Einsatz der öffentlichen Mittel zur Verfolgung dieser Ziele erfolgt transparent, effektiv und effizient.

Vor diesem Hintergrund begrüssen wir, dass die Schweiz das Verbot von Exportsubventionen, das an der WTO-Ministerkonferenz von Nairobi im Dezember 2015 beschlossen wurde, mitträgt und nunmehr im Schweizer Landesrecht umsetzt. Wir sind daher mit den Anpassungen im „Schoggigesetz“ einverstanden. Ebenso begrüssen wir die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs. Sie verschafft der exportierenden Nahrungsmittelindustrie Wahlfreiheit, indem diese auf den Veredelungsverkehr oder auf die Swissness-Gesetzgebung setzen kann. Wir fordern und unterstützen ganz grundsätzlich den Abbau bürokratischer Hürden, damit sich die Akteure möglichst frei auf dem Markt bewegen können. Staatli-che Eingriffe sind zu reduzieren und auf elementare Ziele im öffentlichen Interesse zu konzentrieren.

Im Grundsatz lehnen wir die Subventionen ab, die in Form von Milch- und Getreidezulagen im Landwirtschaftsgesetz eingeführt werden sollen.

Einkommenspolitisch motivierte Eingriffe und Zahlungen haben die Wirkung, dass ineffiziente Strukturen er-halten werden, was im Widerspruch zu den Zielen der Wettbewerbsfähigkeit steht. Sie sind darum nur zu legitimieren, wenn im Gegenzug eine Reduktion der Zölle erfolgt, und sie dürfen höchstens von vorüberge-hender Dauer sein, insbesondere um Härten bei Marktanpassungen abzufedern. Im vorliegenden Fall besteht ein gewisser Zeitdruck, da die Beschlüsse der Nairobi-Konferenz bis Ende 2020 umgesetzt werden müssen. Grundlegende Eingriffe am heutigen System sind unter dieser Vorgabe wenig realistisch. Wir akzeptieren die neuen Milch- und Getreidezulagen als Übergangslösung, um den höheren Marktdruck infolge des Wegfalls der Ausfuhrbeiträge auszugleichen. Schon heute ist darüber hinaus eine Marktöffnung für Agrarbasisprodukte in Angriff zu nehmen (Reduktion der Preisstützung). Der Bundesrat und die Verwaltung sollten sicherstellen, dass die hierfür allenfalls noch erforderlichen Analysen vorliegen, wenn die neuen Milch- und Getreidezulagen – wie im erläuternden Bericht angekündigt – vier Jahre nach deren Einführung evaluiert werden. Um den Handlungsdruck aufrecht zu erhalten, verlangen die Grünliberalen, dass diese Zulagen im Gesetz befristet werden. Eine Befristung auf sieben Jahre ab Inkrafttreten erscheint angemessen.