Donnerstag, 28. Mai 2020

16.432 Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Die Verabschiedung des Öffentlichkeitsgesetzes hatte einen Paradigmenwechsel zum Ziel: Hin zu einer offenen und transparenten Verwaltung. Damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, darf der Zugang zu Dokumenten nicht durch abschreckend hohe Gebühren behindert werden. Die Grünliberalen begrüssen daher, dass mit der Vorlage der Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs eingeführt werden soll. Eine Gebühr darf künftig nur noch dann ausnahmsweise erhoben werden, wenn ein Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung durch die Behörden erfordert. Das ist sachgerecht und wird unterstützt.

Nach Meinung der Grünliberalen ist es nicht stufengerecht, einen Maximalbetrag der Gebühr im Gesetz zu verankern, wie es die Kommissionsmehrheit vorschlägt (maximal 2'000 Franken). Eine solche Regelung gehört in die Verordnung wie in anderen Rechtsgebieten auch. Bei Artikel 17 Absatz 2 des Vorentwurfs wird daher die Version der Kommissionsminderheit unterstützt, welche keine Maximalbetrag enthält.