Donnerstag, 1. April 2021

Stellungnahme zur Änderung des Militärstrafgesetzes

Die Grünliberalen begrüssen die Stossrichtung der Vorlage. Die Militärjustiz soll demnach in weniger Fällen als heute für Straftaten von Zivilpersonen zuständig sein. Die Vorlage geht allerdings viel zu wenig weit. Die Militärjustiz sollte nur noch im Bereich der Disziplinarstrafordnung zuständig sein, also bei Verletzung von kleineren Dienstpflichten und leichten Fällen von Straftaten von Militärpersonen. Alle übrigen Fälle können die Zivilgerichte beurteilen.

Die Militärjustiz soll demnach in weniger Fällen als heute für Straftaten von Zivilpersonen zuständig sein. Im Einzelnen:

  1. Bei Verletzungen von Geheimschutznormen sollen in Zukunft ausschliesslich die zivilen Strafgerichte zuständig sein, wenn Zivilpersonen diese Taten in Friedenszeiten und ohne Beteiligung von Armeeangehörigen begangen haben.
  2. Bei den übrigen Militärdelikten soll der Bundesrat die Zuständigkeit für Zivilpersonen von Fall zu Fall an die zivilen Behörden übertragen können, wenn keine sachlichen Gründe für die Zuständigkeit der Militärjustiz sprechen.

 

Die Vorlage geht allerdings viel zu wenig weit: Die Militärjustiz sollte richtigerweise nur noch im Bereich der Disziplinarstrafordnung zuständig sein (Art. 180 ff. Militärstrafgesetz), also bei Verletzung von kleineren Dienstpflichten und leichten Fällen von Straftaten von Militärpersonen. Alle übrigen Fälle können die Zivilgerichte beurteilen, so wie in unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich auch. Bei Bedarf könnten die Zivilgerichte militärische Spezialisten heranziehen.

 

Im Sinne eines Eventualantrags ist die Vorlage so zu überarbeiten, dass die Militärjustiz nur noch für Verfahren gegen Militärpersonen zuständig ist. Zivilpersonen sind ausschliesslich der zivilen Strafgerichtsbarkeit zu unterstellen.