Donnerstag, 15. November 2018

Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

Der Bedarf an Betreuung und Pflege nimmt aufgrund der demographischen Entwicklung laufend zu. Im familiären Bereich werden diese Tätigkeiten bisher häufig von Frauen übernommen. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative gilt es jedoch zu verhindern, dass Frauen (und Männer) aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden oder gar nicht erst eine solche aufnehmen, um Betreuungsaufgaben zu übernehmen.

Wir begrüssen daher Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern. Dabei gilt es, zwei Gesichtspunkte miteinander zu vereinbaren:

 

Auf der einen Seite sollen die Arbeitgeber möglichst nicht mit neuen staatlichen Vorschriften und Abgaben belastet werden. Betriebliche Lösungen sind staatlichen Vorgaben generell vorzuziehen (Grundsatz der Subsidiarität). Die Gesetzgebung soll zudem freiwillige Leistungen der Arbeitgeber nicht behindern oder gar verhindern.

 

Auf der anderen Seite ist aus volkswirtschaftlicher Sicht zu berücksichtigen, dass die Angehörigenpflege häufig günstiger ist als professionelle Pflege- und Betreuungsdienste. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind daher so auszugestalten, dass die Angehörigenpflege begünstig wird, wenn die Betroffenen diese selber wünschen und der Arbeitgeber nicht unverhältnismässig belastet wird. Dadurch wird zudem dem menschlichen Grundbedürfnis Rechnung getragen, seinen Familienangehörigen im Falle von Krankheit oder Unfall beistehen zu können.

 

Für uns ist wichtig, dass die Massnahmen zielgerichtet sind und keine falschen Anreize setzen. Eine Ausweitung der Urlaubsansprüche für die Angehörigenbetreuung soll es ermöglichen, den Angehörigen die nötige Sorge und Pflege zukommen zu lassen, ohne Abwesenheiten zuzulassen, die eher der Bequemlichkeit – „der Arbeitgeber trägt ja die Kosten“ – als dem sachlich Gebotenen geschuldet sind.