Dienstag, 3. Oktober 2017

Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus

Die Grünliberalen teilen die Ansicht des Bundesrates, dass der Terrorismus einen Angriff auf die pluralistische Gesellschaft darstellt und die Freiheit, die Sicherheit und die grundlegenden Rechte jeder einzelnen Person bedroht. Nationalistisch, religiös oder politisch motivierter Terrorismus hinterlässt jedes Jahr Tausende von ge-töteten, verletzten und traumatisierten Opfern rund um den Globus. Es ist daher richtig und wichtig, dass Bund und Kantone ihr gesetzliches Instrumentarium gegen Terrorismus regelmässig überprüfen und auf eine verän-derte Bedrohungslage reagieren. Dabei sind die rechtstaatlichen Grundsätze zu wahren und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten. Ungerechtfertigte Einschränkungen der Grundrechte sind ab-zulehnen, ebenso unnötiger gesetzgeberischer Aktivismus.

Die Schweiz kann sich freilich nicht dem internationalen Trend zu höheren Strafandrohungen für Delikte im Be-reich des Terrorismus entziehen, nicht zuletzt um nicht zu einem „geschützten Hafen“ für Terroristen zu werden. Es darf dabei aber nicht übersehen werden, dass die effektivste Abschreckung nicht mit strengeren Strafen, sondern mit einer hohen Aufklärungsrate erreicht werden kann. Dies bedingt vor allem ausreichende Ressour-cen für die Strafverfolgungsbehörden und eine wirksame internationale Zusammenarbeit.

Die Vorlage entspricht diesen Vorgaben in den wichtigsten Punkten und wird von den Grünliberalen begrüsst. Dies gilt auch für jene Bereiche, in denen der Bundesrat aus den im Erläuternden Bericht aufgeführten Gründen auf Gesetzesänderungen verzichtet, namentlich den Verzicht auf die Einführung einer spezifischen Terrorismus-Strafnorm sowie einer Strafnorm gegen die Rechtfertigung oder Verherrlichung von Terrorismus. Gesondert zu prüfen sein werden die präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT), die der Bundesrat noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung geben will.