Freitag, 7. Juli 2017

Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Die Grünliberalen setzten sich für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen ist aus volkswirtschaftlicher, sozial- und gesellschaftspolitischer Sicht erwünscht. Entsprechend müssen negative Steueranreize beseitigt werden. Familienexterne Kinderbetreuung ist die Voraussetzung, dass beide Elternteile arbeitstätig sein können. Dies dient nicht zuletzt der Bekämpfung des Fachkräftemangels.

 

Entsprechend begrüssen die Grünliberalen die Stossrichtung, die Eltern von hohen Fremdbetreuungskosten zu entlasten. Die kurzfristig resultierenden Steuereinbussen werden mittel- und langfristig durch die positiven Beschäftigungsimpulse überkompensiert, da zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert werden.

 

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anhebung des Steuerabzugs für die Drittbetreuung von 10‘100 auf maximal 25‘000 Franken pro Kind bei der direkten Bundesteuer genügt allerdings nicht. Ebenso wenig genügt die Einführung eines Höchstbetrags für den Abzug bei den direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, der nicht unter 10‘000 Franken pro Kind liegen darf.

 

Gemäss dem Erläuternden Bericht kostet ein nichtsubventionierter Krippenplatz in den meisten Kantonen bei fünf Betreuungstagen zwischen 26‘400 und 32‘400 Franken jährlich. Diese Kosten sollen bei der Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit und Inanspruchnahme einer familienexternen Kinderbetreuung auch tatsächlich zum Abzug gebracht werden dürfen. Die zu tief gesetzte Obergrenze führt nicht nur zu unerwünschten Schwelleneffekten, in denen die Ausweitung der Erwerbstätigkeit bestraft wird, sondern setzt zum einen Anreize für kleinere Arbeitspensen. Zum anderen wird der einkommensstärkere Mittelstand, der nicht von Betreuungsgutscheinen oder verbilligten Kinderbetreuungsplätzen profitiert, diese mit seinen Steuern aber mitbezahlt, doppelt zur Kasse gebeten. Beides ist nicht im Sinne der Fachkräfteinitiative. Daher fordern die Grünliberalen eine Erhöhung der Obergrenze beim Bund auf rund 30‘000 Franken pro Kind und Jahr; und bei den Kantonen und Gemeinden ein Anheben des Höchstbetrags auf mindestens 15‘000 Franken pro Kind und Jahr, damit mehr Haushalte die effektiv angefallenen Kosten für die Drittbetreuung abziehen können. Dieser Höchstbetrag soll schrittweise weiter angehoben werden. Es ist zu prüfen, wie – auf unbürokratische Weise – verhindert werden kann, dass Luxuslösungen bei der Drittbetreuung abzugsfähig gemacht werden. Denkbar wäre beispielsweise eine angemessene Reduktion der Obergrenzen im Verhältnis zu den Betreuungstagen, wenn das Kind an weniger als an fünf Tagen fremdbetreut wird.

 

Anzufügen ist, dass die Entlastung der Eltern via Steuerabzüge für die Kinderdrittbetreuung erst ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Betreuungskosten müssen für die Eltern gesenkt werden. Grosse Elastizitäten zeigen, dass sich eine minimale Änderung der Kinderbetreuungskosten stark auf die Nachfrage auswirkt. Deshalb müssen einerseits die Vollkosten durch eine geringere Reglementierungsdichte gesenkt werden. Andererseits braucht es eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand, z.B. über Betreuungsgutscheine. Studien zeigen, dass die privat getragenen Kinderbetreuungskosten in der Schweiz im internationalen Vergleich exorbitant hoch sind. Das hält viele gut ausgebildete Fachkräfte, insbesondere Frauen, von einer Berufstätigkeit ab, was nicht im volkswirtschaftlichen Interesse sein kann.