Montag, 14. Oktober 2019

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

Wir setzen uns dafür ein, dass alle ihre Steuerklärung möglichst einfach und unkompliziert elektronisch einreichen können. Für die Grünliberalen ist zentral, dass die Identifizierung der steuerpflichtigen Personen und die Datenintegrität sichergestellt sind. Sie bilden die Grundlage für die Zuverlässigkeit der Datenübermittlung und generell in das Vertrauen in das System. Ob die entsprechenden Standards vom Bund oder den Kantonen vorgegeben werden, ist demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.

Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips darf der Bund nur aus wichtigen Gründen in kantonale Zuständigkeitsbereiche eingreifen. Sollten aber unterschiedliche kantonale Regelungen eine einfache und effiziente Umsetzung elektronischer Verfahren im Steuerbereich behindern, soll der Bund eingreifen und einheitliche Standards vorgeben.