Donnerstag, 17. Mai 2018

Pa.Iv. Einführung einer Adoptionsentschädigung

Die Grünliberalen begrüssen die Vorlage. Bei einer Adoption, insbesondere im frühesten Kindesalter, sind die Rahmenbedingungen der Familie, die ein Kind bei sich aufnimmt, mitentscheidend für dessen Entwicklung und das Gleichgewicht in der Familie. Gerade die ersten Wochen und Monate nach einer Adoption sollten allen Beteiligten einen möglichst guten Start in das neue Familienleben ermöglichen.

Die Vorlage sieht daher für erwerbstätige Personen einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden. Eine Pensumsreduktion um mindestens 20% soll gemäss Vorlage genügen.

 

Die Adoptiveltern können frei wählen, wer von ihnen den Adoptionsurlaub bezieht. Sie können sich auch für eine Aufteilung des Anspruchs entscheiden, was die Grünliberalen ausdrücklich begrüssen. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollte im Grunde verlangt werden, dass entweder beide Elternteile die Erwerbstätigkeit unterbrechen oder keiner von beiden (Pensumsreduktion), um Anspruch auf Adoptionsurlaub zu haben (vgl. 16.453 Pa.Iv. Bertschy. Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit). Mit Blick auf die kurze Dauer des Adoptionsurlaubs kann aber auf weitergehende Vorgaben verzichtet werden, damit die Regelung nicht zu kompliziert wird.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind zudem sehr moderat (gemäss Berechnungen des BSV weniger als 200‘000 Franken pro Jahr; vgl. Erläuternder Bericht, Ziff. 4.1). Der heutige Beitragssatz für die EO müsste daher nicht erhöht werden.

 

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Prüfung unserer Anmerkungen. Bei Fragen stehen Ihnen die Unterzeichnenden sowie unser zuständiges Kommissionsmitglied, Nationalrat Thomas Weibel, gerne zur Verfügung.