Mittwoch, 15. September 2021

Vernehmlassung Änderungen Arbeitsgesetz

Für die Grünliberalen ist klar: Das Arbeitsgesetz ist nicht mehr zeitgemäss und muss den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst werden. Im Kern geht es darum nicht mehr, sondern selbstbestimmter und damit auch flexibler arbeiten zu können. Mit Blick auf die Arbeitgeber ist für die Grünliberalen wichtig, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Das Auseinanderdriften von Gesetz und gelebtem – und gebilligtem – Berufsalltag ist zu stoppen. Es braucht einen neuen gesetzlichen Rahmen, damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende klar ist, was die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen flexiblen Arbeitens sind.

Die Grünliberalen begrüssen vor diesem Hintergrund den vorliegenden Entwurf, der ein Jahresarbeitszeitmodell in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand ermöglichen möchte, als einen kleinen, positiven – und in verschiedenen Einzelpunkten noch zu überarbeitenden – Schritt. Dem müssen aber umgehend weitere Schritte folgen. Jahresarbeitszeit sollte in allen Dienstleistungsbetrieben möglich sein, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (grosse Autonomie des Arbeitnehmenden, selbständige Festsetzung der Arbeitszeit etc.). Dabei ist gerade auch an die IT-Branche zu denken.

 

Die Grünliberalen bedauern, dass neben der Jahresarbeitszeit nicht auch die Vertrauensarbeitszeit als alternative gesetzlich geregelt werden soll. Dies war eine Forderung der Pa.Iv. 16.423 «Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten», welche die Grünliberalen in der Vernehmlassung unterstützt hatten. Die Grünliberalen verweisen zu diesen und weiteren Fragen auf ihre Vernehmlassungsantwort vom 3. Dezember 2018.