Freitag, 17. Februar 2017

Parlamentarische Initiative de Buman Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen

Sind Sie der Meinung, dass der MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen über das Jahr 2017 hinaus Bestand haben soll?
Nein, es handelt sich um strukturpolitische Massnahme, die die Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermag.

Soll der Sondersatz für Beherbergungsleistungen dauerhaft im Mehrwertsteuergesetz verankert werden, wie dies die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vorschlägt, oder nur befristet bis Ende 2020, wie es die Minderheit der Kommission vorschlägt?
Nein, die Grünliberalen lehnen eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes im Mehrwehrsteuergesetz klar ab. Wenn, dann nur befristet bis zum 31. Dezember 2020, wie von der Minderheit der WAK-N vorgeschlagen. Es handelt sich um eine strukturpolitische Massnahme, die die Probleme der Beherbergungsbranche nicht nachhaltig zu lösen vermag. Auch ist unklar, wie die Mehreinnahmen, die im Finanzplan 2018-2020 des Bundesrates infolge der Aufhebung des Sondersatzes eingeplant sind, bei einer (befristeten oder unbefristeten) Verlängerung des Sondersatzes gegenfinanziert werden sollen. Der Sondersatz ist daher höchstens befristet weiterzuführen, so wie von der Minderheit der WAK-N vorgeschlagen. Wichtiger ist es aber, einen erneuten Anlauf für eine grundlege Vereinfachung der Mehrwertsteuer an die Hand zu nehmen (Einheitssatz oder allenfalls als Zwei-Satz-Modell), zumindest solange eine ökologische Steuerreform nicht mehrheitsfähig ist.