Montag, 30. April 2018

Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament

Die Grünliberalen teilen das zentrale Anliegen der Vorlage: Es soll Transparenz darüber herrschen, welche Interessen im Parlamentsgebäude vertreten werden. Die Grünliberalen bezweifeln jedoch, dass die Begrenzung der Zutrittsausweise für Lobbyistinnen und Lobbyisten dafür der geeignetste Weg ist. Zwar ist zu begrüssen, dass die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Angaben zu ihren Auftraggebern und zu ihren Aufträgen machen sollen. Die Anzahl Personen in der Wandelhalle ist aber kein Gradmesser für die Einflussnahme auf die Parlamentsarbeit.

Das Hauptproblem besteht anderenorts: Die stärksten Lobbys sitzen im Parlament selber und vertreten in den Kommissionen die Interessen ihrer Branchen. Das ist in unserem politischen System mit einem Milizparlament letztendlich so gewollt. Dass sie bei der vertraulichen Vorberatung der Geschäfte in den Kommissionen ihre direkten finanziellen Eigeninteressen vertreten, überspannt jedoch den Bogen und ist nicht mehr im Sinne unserer Demokratie. Die parlamentarischen Initiative 15.467 von Nationalrätin Kathrin Bertschy hatte daher eine Ausstandspflicht für Ratsmitglieder bei direkten finanziellen Eigeninteressen verlangt. Leider hat der Nationalrat diese Chance verpasst und der Initiative keine Folge gegeben. Wenn man die heutigen Missstände wirksam bekämpfen möchte, muss man hier ansetzen und nicht über die Zahl der Zutrittsausweise zum Bundeshaus debattieren.