Freitag, 29. April 2022

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

Die Grünliberalen stehen für eine ökologisch nachhaltige, unternehmerische und multifunktionale Landwirtschaft ein, welche gesunde Nahrungsmittel produziert und wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen zugunsten der Gesellschaft erbringt.

Die Herausforderungen für Umwelt, Gesellschaft und Landwirtschaft sind mit der Klimakrise, dem Biodiversitätsverlust, dem Verlust der Bodenfruchtbarkeit und dem Wassermanagement immens. Wir bedauern ausdrücklich, dass das Parlament die AP 22 auf die lange Bank geschoben hat. Es verstreicht damit wertvolle Zeit, um die Landwirtschaft auf diese Herausforderungen vorzubereiten und auszurichten. Zur Neuausrichtung ist dringend auch ein Umdenken bei der Vergabe der staatlichen Unterstützungsmassnamen nötig, welche in die Strukturverbesserungen der Landwirtschaft fliessen. Zur Stärkung von Unternehmertum und Innovation sowie zur Verbesserung der Umweltqualität braucht es grundsätzlich nicht mehr, sondern weniger finanzielle Mittel vom Staat. Diese sind gezielter einzusetzen, indem die für die Umwelt schädlichen Anreize beseitigt werden. Insbesondere gilt es neu auch die wirtschaftlichen Anreize bei der Vergabe der staatlichen Strukturverbesserungsgelder zu Gunsten einer ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigeren Landwirtschaft gezielter auszurichten.

 

Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet lag der Fokus bisher stark auf den Direktzahlungsprogrammen. Demgegenüber ging die zentrale Rolle, welche die landwirtschaftliche Bautätigkeit und die entsprechenden Bundesprogramme der Strukturverbesserungen und Investitionshilfen auf die Biodiversität haben, oft unter. Dabei stellt die starke landwirtschaftliche Bautätigkeit sowohl beim Hoch- wie beim Tiefbau wichtige Weichen, welche die landwirtschaftliche Nutzung einer Region und ihren Einfluss auf die Biodiversität, aber auch biodiversitätsrelevante Emissionen (insbesondere Ammoniak) über Jahrzehnte prägen. Diesbezüglich sind deshalb weitergehende Korrekturen anzubringen (siehe nachstehende Anträge).