Mittwoch, 21. März 2018

Die Steuervorlage 17 ist nötig, sie braucht aber drei zentrale Verbesserungen

Die Grünliberalen unterstützen die Steuervorlage 17 im Grundsatz. Die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften ist unumgänglich. Gleichzeitig muss das Steuersubstrat in den Kantonen und Gemeinden gesichert werden. Die Vorlage des Bundesrats braucht drei zentrale Verbesserungen. Erstens soll durch eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung die Flexibilität der Kantone erhöht werden, ohne dass ihr Steuersubstrat gefährdet wird. Zweitens soll den Kantonen fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden. Drittens ist auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen zu verzichten.

1. Es ist auf kantonaler Ebene eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung vorzusehen: Je höher die Dividendenbesteuerung, desto grösser der Spielraum zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuern (und umgekehrt). Auf die generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten, diese Regelung ist zu starr. Die Koppelung würde den Kantonen einerseits Freiheiten lassen und einen interkantonalen Wettbewerb ermöglichen (gewisse Kantone könnten weiter auf eine tiefe Dividendensteuern setzen, andere auf eine tiefe Gewinnsteuer), andererseits würde es Steuersubstrat sichern, da ein Tiefsteuerstrategie bei beiden Steuern gleichzeitig nicht möglich wäre. Nicht zuletzt wäre diese Regelung für inhabergeführte KMU eine Sicherheit, dass sie letztlich nicht die Verlierer der Reform werden.

 

2. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden. Solange dieses Instrument international zulässig ist, muss es zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit auch Schweizer Kantonen zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht es Kantonen mit vielen Konzernfinanzierungsgesellschaften, diese Unternehmen im Kan-ton zu halten ohne die Gewinnsteuern massiv zu senken, was mit deutlich höheren Steuerausfällen verbunden wäre. Die Grünliberalen unterstützen aber Massnahmen, welche die steuerlichen Sonderregelungen international koordiniert eingrenzen oder abschaffen.

 

3. Auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um je 30 Franken pro Monat ist zu verzichten. Der materielle Zusammenhang zwischen der Steuervorlage 17 und den Familienzulagen ist aus Sicht der Grünliberalen sehr weit hergeholt. Zudem handelt es sich dabei wieder um eine Giesskannensubvention analog den 70 Franken bei der Alters-vorsorge 2020. Solche Geschenke werden von den Stimmberechtigten offenbar nicht goutiert.