Donnerstag, 17. März 2022

Eizellenspende endlich auch in der Schweiz legalisieren!

Die Mehrheit des Nationalrats hat heute der Legalisierung der Eizellenspende zugestimmt. Die Grünliberalen sind hocherfreut über das klare Abstimmungsresultat. Die Schweiz kann somit einerseits Schritt halten mit den medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und andererseits dem Fortpflanzungstourismus entgegenwirken. Den Anstoss zu diesem wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung gab eine Parlamentarische Initiative der grünliberalen Basler Nationalrätin Katja Christ.

Nachdem sich die WBK-N bereits klar für die Legalisierung der Eizellenspende ausgesprochen hatte, beauftragte der Nationalrat heute mit 107 Ja-Stimmen zu 57 Nein-Stimmen den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende zu schaffen. Die Grünliberalen begrüssen die Legalisierung der Eizellenspende, denn mit dieser Liberalisierung sollen Paare mit Kinderwunsch, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt endlich auch in der Schweiz Zugang zur medizinisch unterstützen Fortpflanzung erhalten.

 

Jedes sechste Paar in der Schweiz ist ungewollt kinderlos und die Eizellenspende ist in über 20 europäischen Ländern bereits zugelassen. Mit der Legalisierung könnte jährlich mehreren 100 unfruchtbaren Paaren in der Schweiz geholfen werden, welche heute für diese Behandlung oft ins Ausland reisen. Anstatt vor dieser Realität die Augen zu verschliessen, sollten wir mit der Legalisierung und einer entsprechend strengen Regulierung der Eizellenspende in der Schweiz die Rahmenbedingungen für Spenderin und Empfängerin richtig setzen. Auch könnten wir so das Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Abstammung für die Kinder gewährleisten. Im Rahmen der Umsetzung sollte deshalb ein Register zur Eizellenspende aufgebaut werden.

 

Mit dieser Gesetzesänderung wird zudem die Ungleichbehandlung von Mann und Frau behoben, denn das gänzliche Verbot der Eizellenspende verstösst gegen das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Auch die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) ist der Ansicht, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Spermienspende diskriminierend ist. Da bei Vätern keine genetische Beziehung gefordert wird, ist nicht einzusehen, weshalb diese bei Müttern verlangt werden soll. Katja Christ meint: «Es ist höchste Zeit diese gesetzliche Schieflage zu beheben. Das momentane Verbot führt zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung.»