Donnerstag, 14. März 2013

Ein wichtiger erster Schritt der Energiestrategie 2050

Die Grünliberalen sind erfreut, dass der Nationalrat heute eine Stärkung der erneuerbaren Energien über die kostendeckenden Einspeisevergütung beschlossen hat. Mit der gleichzeitigen Entlastung der stromintensiven Unternehmen, konnte gleichzeitig ein zweites Problem entschärft werden. Die heute überwiesene Vorlage kann als erster wichtiger Schritt der Energiestrategie 2050 gesehen werden. Die Kritik der rechtsbürgerlichen Seite, dass die KEV eine ungerechtfertigte Subventionierung der erneuerbaren Energien sei, ist fast schon zynisch. Diese Subventionen sind nur deshalb nötig, weil bei den nicht-erneuerbaren Energien und gerade bei der von ihr so gelobten Kernenergie keinerlei Kostenwahrheit herrscht und der Steuerzahler alle Restrisiken trägt, was indirekt einer Subvention von mindestens 25 Rp./kWh gleichkommt und dies seit bald 40 Jahren.

Die Grünliberalen sind erfreut, dass der Nationalrat heute eine Stärkung der erneuerbaren Energien über die kostendeckenden Einspeisevergütung bei gleichzeitiger Entlastung der stromintensiven Unternehmen beschlossen hat. Diese Verknüpfung einer moderaten KEV-Erhöhung bei gleichzeitiger Entlastung der stromintensiven Unternehmen ist ein guter Kompromiss um zwei Probleme zu lösen – die wettbewerbsnachteile stromintensiver Unternehmen und die entwicklungshemmende Blockierung der KEV. Die heute überwiesene Vorlage kann als erster wichtiger Schritt der Energiestrategie 2050 gesehen werden.

 

Stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5% der Bruttowertschöpfung, können die Zuschläge (teil-) rückerstattet bekommen, damit sie keinen internationalen Wettbewerbsnachteil erleiden. Dafür müssen sie sich im Gegenzug verpflichten, mit einem Teil der Ersparnisse gezielt Massnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen. Damit werden einerseits die stromintensiven Verbraucher entlastet, gleichzeitig erhalten sie aber einen Anreiz, Energie zu sparen und damit den Zielen der Energiestrategie 2050 entgegenzukommen.

 

Die Eigenverbrauchsregelung für Kleinanlagen bis 10 kW ist grundsätzlich sinnvoll. Es ist eine administrative Entlastung, wenn die Betreiber von Kleinanlagen nur für die Nettoproduktion entschädigt werden, dafür aber auch nur für den Nettoverbrauch die Netzkosten zahlen müssen. In einzelnen Fällen und bei sehr vielen Solarproduzenten kann dies aber dazu führen, dass Netzbetreiber zu zusätzlichen Investitionen gezwungen werden. Diese Thematik muss im Rahmen der Energiestrategie 2050 angegangen werden.

 

Die Kritik der rechtsbürgerlichen Seite, dass die KEV eine ungerechtfertigte Subventionierung der erneuerbaren Energien sei, ist fast schon zynisch. Diese Subventionen sind nur deshalb nötig, weil bei den nicht-erneuerbaren Energien keinerlei Kostenwahrheit herrscht. Wenn die Langzeitbetreuung atomarer Abfälle und Umweltemissionen wie Schadstoffe, CO2 und Lärm endlich einen Preis bekommen würden und sich zudem beispielsweise auch AKW-Betreiber für die Risiken ihrer Technologie angemessen versichern müssten, dann wären die erneuerbaren Energien schon heute konkurrenzfähig und diese Anschubfinanzierung gar nicht mehr notwendig.