Mittwoch, 18. September 2013

Grünliberale erwarten vom Bundesrat mehr Weitsicht und eine bessere Vertretung der Schweizer Interessen in der OECD

Die Grünliberalen können den vorgeschlagenen Änderungen des Steueramtshilfegesetzes nur mit Vorbehalten zustimmen. Die stetig zunehmende Kadenz der Anpassungen im Steueramtshilfegesetz ist unschön und zeugt von einer zu wenig weitsichtigen Politik durch das Finanzdepartement. Die Grünliberalen erwarten vom Bundesrat eine aktivere Vertretung der Schweizer Interessen in der OECD und mehr Stabilität und Rechtssicherheit.

Die Grünliberalen begrüssen es, dass die Schweiz die OECD-Standards in Bezug auf Steueramtshilfe erfüllen möchte. Die stetig zunehmende Kadenz der Anpassungen im Steueramtshilfegesetzes ist aus Sicht der Grünliberalen aber unschön und ein Hinweis dafür, dass das Finanzdepartement EFD entweder zu wenig weitsichtig plant oder aber die Schweizer Interessen in der OECD zu wenig einbringen kann.

 

Bereits bei der letzten Revision des Steueramtshilfegesetzes, die Anfang 2013 in Kraft getreten ist, wiesen die Grünliberalen auf Mängel betreffend der Regelung von Gruppenanfragen hin. Der Bundesrat hielt damals an seiner Darstellung fest und muss nun bereits wieder Korrekturen vornehmen. Die präzisere Definition der Gruppenanfragen ist im Sinn der Grünliberalen, klar ablehnen würden sie es aber, wenn der Bundesrat deren Inhalt künftig autonom an internationale Standards anpassen könnte. Genauso kommt es für die Grünliberalen nicht in Frage, dass illegal beschaffte Daten für Amtshilfegesuche verwendet werden können.

 

Wenn die Rahmenbedingungen in Artikel 7 auf Gesetzesstufe übernommen werden und Artikel 21a in der Praxis restriktiv ausgelegt wird, können die Grünliberalen den vorgeschlagenen Änderungen ohne Begeisterung zustimmen. Die Grünliberalen erwarten vom Bundesrat, dass er mit allen Mitteln sicherstellt, dass die Schweiz Peer Review 1 und 2 besteht. Gleichzeitig verlangen die Grünliberalen vom Bundesrat eine aktivere Vertretung der Schweizer Interessen in der OECD und mehr Stabilität und Rechtssicherheit statt ständiger Anpassungen des Steueramtshilfegesetzes.