Mittwoch, 10. September 2014

Grünliberale lehnen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in der Schlussabstimmung ab

Die Grünliberalen haben an ihrer gestrigen Fraktionssitzung beschlossen, das geänderte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in der Schlussabstimmung abzulehnen. Diese Ablehnung wird explizit nicht mit einer Kritik an der SRG, sondern mit der ineffizienten und gewerbefeindlichen Finanzierungslösung im neuen Gesetz begründet. So halten die Grünliberalen an ihrer Forderung fest, dass der Service public künftig nicht mehr über eine externe Gebührenerhebungsstelle wie aktuell der Billag, sondern direkt über den Bundeshaushalt finanziert werden soll. Weiter lehnen die Grünliberalen eine Unternehmensabgabe ab, weil diese faktisch einer doppelten Bezahlung des Radio- und Fernsehkonsums entspricht.

„Wir Grünliberalen stehen zu einem staatlich unterstützten Service public bei Radio und Fernsehen, verlangen aber eine effizientere und gewerbeverträglichere Finanzierung“, stellt Nationalrat Jürg Grossen klar. Aus diesem Grund werden die Grünliberalen das RTVG in der Schlussabstimmung ablehnen. Mit dem neuen Gesetz soll künftig jeder Haushalt der Radio und Fernsehen empfangen kann die gleichen Gebühren entrichten, unabhängig davon, ob er das Angebot überhaupt nutzt und ob er dies über Fernsehen, Radio, Computer oder Mobiltelefon tut. Die Anzahl Haushalte die nicht mehr gebührenpflichtig wäre, würde damit auf ein Minimum schrumpfen. Dadurch sind eine Auslagerung der Gebührenerhebung an eine private Unternehmung und die damit verbundenen Inkasso- und Kontrollkosten schlicht nicht mehr zu rechtfertigen. Die einzig logische und effiziente Lösung ist eine direkte Finanzierung des Service public bei Radio und Fernsehen über den Bundeshaushalt. Die notwendige Eigenständigkeit der SRG bei der Finanzierung und beim Programm kann auch mit diesem Modell über eine zweckgebundene Spezialfinanzierung garantiert werden.

 

Unternehmensabgabe ist gewerbefeindlich und kommt einer doppelten Bezahlung gleich

Ebenfalls für eine Ablehnung des RTVG in der Schlussabstimmung spricht die vom National- und Ständerat bereits beschlossene Unternehmensabgabe. Mit der geräteunabhängigen Haushaltsabgabe darf das Radio- und Fernsehangebot künftig überall und auf unterschiedlichsten Geräten konsumiert werden. Für die Grünliberalen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass dazu auch der Arbeitsort gehört. Eine zusätzliche Unternehmensabgabe wäre somit faktisch eine doppelte Bezahlung des Radio- und Fernsehkonsums. Zudem würde die Unternehmensabgabe bei der eidgenössischen Steuerverwaltung jährliche Zusatzkosten in Millionenhöhe verursachen.