Freitag, 5. Juli 2013

Die gewünschten Änderungen für den Nachrichtendienst gehen den Grünliberalen teilweise zu weit

Die Nachrichtenbeschaffung ist und bleibt eine heikle Gratwanderung. Aus Sicht der Grünliberalen darf eine präventive Nachrichtenbeschaffung auf private Bereiche nur in speziellen und berechtigten Fällen (Terrorismus, Waffenverbreitung, digitale Angriffe auf Infrastrukturen) möglich sein. Enge Grenzen müssen verhindern, dass der Staat seine Kompetenzen überschreitet. Einzelne vom Bund vorgeschlagenen Änderungen im Nachrichtendienstgesetz gehen deshalb den Grünliberalen zu weit.

Die Nachrichtenbeschaffung kommt in einem liberalen Staat einer Gratwanderung gleich. Sowohl der Schutz der Privatsphäre als auch die Gewährleistung der Sicherheit für alle sind Grundaufgaben des Staates.

 

Die Grünliberalen nehmen zur Kenntnis, dass in besonderen Verdachtsmomenten wie z.B. bei der Bekämpfung von Terrorismus, der Verbreitung von Waffen oder bei digitalen Angriffen auf kritische Infrastrukturen die Tätigkeit des Nachrichtendienstes auch auf private Bereiche ausgedehnt werden soll. Die Grünliberalen begrüssen daher das zweistufige Genehmigungsverfahren ausdrücklich, bei welchem jeder Einsatz sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch vom zuständigen Departementsvorsteher/-in freigegeben werden muss.

 

Die neu geplanten Massnahmen in den Bereichen Verbindungspersonal im Ausland, Einsatz von Drohnen, Zusammenarbeit mit Privaten und Aufklärung von Fernmeldekabeln gehen den Grünliberalen aber zu weit. Sie erwarten, dass der Bundesrat diese Punkte prüft und im Rahmen der Botschaft Verbesserungen vornimmt.